Gästeaufnahmebedingungen

Sehr geehrter Gast,

Wir, der Hasenhof Schraml, setzen unsere ganze Kraft und Erfahrung ein, um Ihren Urlaubs- oder Geschäftsaufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu trägt auch eine klare Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen, nachfolgend der Einfachheit halber „Gast“ genannt, in Form dieser Gastaufnahmebedingungen treffen wollen. Diese Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und uns zustande kommenden Gastaufnahmevertrages und regeln damit ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns.

Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

1. Geltungsbereich

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie weiteren Leistungen des Vermieters für den Gast.
  2. Die Unter- und Weitevermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen Zwecken als der des Wohnens sind nicht gestattet.
  3. Mit der Buchung werden die vorliegenden Gästeaufnahmebedingungen, welche dem Gast im Vorfeld zugänglich gemacht wurden, akzeptiert.

2. Vertragsschluss

  1. Mit der Buchung bietet der Gast uns den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Der Buchung kann eine unverbindliche Auskunft von uns über unsere Unterkünfte und deren Verfügbarkeit vorausgehen. Die Buchung kann auf allen Buchungswegen erfolgen. Die Buchung des Gastes kann also mündlich (persönlich beim Vermieter), schriftlich, fernmündlich (telefonisch) oder elektronischem Weg (Email; Internet) erfolgen. Falls die Buchung des Gastes elektronisch erfolgt, wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischen Weg bestätigt.
  2. Der Gastaufnahmevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) von uns zustande oder wenn die Unterkunft dem Gast kurzfristig bereitgestellt wird. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form. Auch Bestätigungen, die mündlich und telefonisch erfolgen, sind sowohl für den Gast als auch für uns rechtlich verbindlich.
  3. Im Regelfall wird dem Gast von uns bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungen eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt. Bei solchen Buchungen ist die Rechtswirksamkeit des Gastaufnahmevertrages allerdings nicht vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung abhängig.
  4. Zur Ausstellung der Buchungsbestätigung sind vom Gast Name und Adresse, Anzahl der Reisenden, Alter der Kinder, sowie evtl Haustiere anzugeben.

3. Preise und Leistungen

  1. Die in der Buchungsgrundlage (Angebot des Gastgebers, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzlichen Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen können Wahl- und Zusatzleistungen, z. B. Brötchenservice.
  2. Die Leistungen, die von uns geschuldet werden, ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen von uns in der Buchungsgrundlage, sowie aus etwa ergänzend zwischen uns und dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.

4. Zahlungen

  1. Die Fälligkeit der Zahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast und uns getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis bei Anreise fällig. Zusatzleistungen (Brötchenservice) ist zum Aufenthaltsende zahlungsfällig.
  2. Wir können nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises der Unterkunftsleitung verlangen.
  3. Die Zahlung erfolgt in Bar bei Anreise oder Vorabüberweisung. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich. Zahlungen in Fremdwährungen, Verrechnungsscheck, Kreditkartenzahlungen oder Zahlungen mit Bankkarte sind nicht möglich.
  4. Wenn Zahlungen nicht rechtzeitig bei uns eingehen, behalten wir uns vor, vom Vertrag nach erfolgter Mahnung mit Fristsetzung zurückzutreten. In diesen Fall ist der Gast zum Ersatz der entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verpflichtet. Der Gast kann mit Rücktrittkosten entsprechend Absatz 6 belastet werden.

5. An- und Abreise

  1. Der Bezug der Ferienwohnung ist ab 15 Uhr möglich und kann ohne besondere Vereinbarungen bis 18:00 Uhr erfolgen.
  2. Der Gast ist verpflichtet uns spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt eine etwaige Verspätung mitzuteilen. Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Unterkunft anderweitig zu belegen.
  3. Die Unterkunft ist vom Gast, ohne besondere Vereinbarung bis spätestens 10 Uhr des Abreisetages frei zu machen. Die Ferienwohnung ist in einen besenreinen Zustand zu übergeben, Geschirr gespült, Papier und Mülleimer entleert. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft können wir eine entsprechende Mehrvergütung verlangen.

6. Rücktritt und Nichtanreise

  1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet sowohl uns als auch den Gast dazu, den Vertrag zu erfüllen. Das gilt unabhängig davon, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  2. Der Gast kann nicht einseitig kostenfrei von einer rechtverbindlichen Buchung zurücktreten. Falls der Gast dennoch vor Beginn der Mietzeit gegenüber uns vom Gastaufnahmevertrag zurücktritt, muss er (unabhängig von dem Zeitpunkt und vom dem Grund des Rücktritts) den vereinbarten Aufenthaltspreis an uns zahlen. Wir müssen uns jedoch die ersparten Aufwendungen, um die wir uns nach Treu und Glauben zu bemühen haben, und eine anderweitige Belegung auf den Erfüllungsanspruch gegenüber dem Gast anrechnen zu lassen.
  3. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag hat der Gast pauschalen Ersatz für die bei uns bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in die nachfolgende Höhe zu leisten.
  4. Bis zu 90 Tage vor Urlaubsbeginn ist eine kostenlose Stornierung möglich. Es fällt lediglich die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40 € an.
  5. Bis zu acht Tage vor Urlaubsbeginn berechnen wir 90 % des Mietpreises
  6. Absagen ab sieben Tage vor Urlaubsbeginn berechnen wir 100 %
  7. Der Gast ist berechtigt, gegenüber uns nachzuweisen, dass bei uns kein oder ein wesentlicher geringer Schaden entstanden ist.
  8. Tritt der Gast vom Gastaufnahmevertrag zurück, so kann er einen Ersatzgast benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das zwischen Gast und uns bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Wir müssen dies nicht akzeptieren und können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit des Ersatzmieters bestehen. Sofern ein Dritter in den Gastaufnahmevertrag eintritt, so haften er und der bisherige Gast uns als Gesamtschuldner für den Mietpreis. Sie haften uns gegenüber auch für die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
  9. Sollte der Gast keinen Ersatzgast benennen, so kann auch von uns für Ersatz gesorgt werden. Eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft haben wir nach Treu und Glauben anderweitig zu vermieten. In diesem Fall verringern sich die durch den Vertragsrücktritt entstandenen Kosten, weil sich wir dadurch Ersparte auf die von ihm geltenden gemachten Stornogebühren anrechnen lassen müssen.
  10. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
  11. Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an uns, nicht etwa an eine örtliche Tourismusstelle zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Rücktritts.

7. Pflichten des Gastes, Kündigung

  1. Unmittelbar nach seiner Ankunft soll der Gast die Ferienwohnung auf Vollständigkeit sowie auf Gebrauchsfähigkeit überprüfen. Der Gast verpflichtet sich, spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag uns etwaige Fehlbestände und eventuelle festgestellten Mängel mitzuteilen.
  2. Der Gast hat die Ferienwohnung, die Einrichtungsgegenstände pfleglich und mit aller Sorgfalt zu behandeln. Falls der Gast schuldhaft Einrichtungsgegenstände, Mieträume oder das Gebäude sowie zu den Mieträumlichkeiten oder dem Gebäude gehörende Anlagen beschädigt, ist er uns gegenüber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig. Das gilt jedoch nur dann, wenn und insoweit es sich um eine schuldhafte Verursachung von Seiten des Gastes, seiner Begleitpersonen oder Besuchern handelt.
  3. Der Gast ist verpflichtet, während der Mietzeit in der Ferienwohnung entstehende Schäden – soweit er sich nicht selbst beseitigen muss – unverzüglich uns zu melden. Falls der Gast Schäden nicht rechtzeitig anzeigt und dadurch Folgeschäden verursacht werden, ist der Gast hierfür im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig.
  4. Der Gast ist verpflichtet, die Haus- / Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechende Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
  5. Falls eventuell Störung an Anlagen und Einrichtungen der Ferienwohnung auftreten, so muss der Gast selbst alles ihm Zumutbare tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten.
  6. Der Gast verpflichtet sich, keine Abfälle (z. B. Damenhygieneartikel), Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches in Waschbecken, und Toiletten hineinzuwerfen oder hineinzugießen. Falls der Gast dies nicht beachtet und infolgedessen Verstopfungen in den Abwasserrohren auftreten, so hat der Verursacher die Kosten der Instandsetzung zu tragen.
  7. Falls die Ferienwohnung einen Mangel aufweist, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, muss der Gast uns diesen Mangel unverzüglich melden. Das ermöglicht uns, den oder die Mängel zu beseitigen. Für den Fall, dass der Gast diese Mitteilung unterlässt, hat er keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen.
  8. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat uns zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, uns erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
  9. Die Unterkunft darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personen belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist uns, unbeschadet seines Rechts auf Kündigung des Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung zu verlangen.
  10. Besuche jedweder dritter Personen, die nicht im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen als Mitreisende angegebenen wurden und die einen Zeitraum von 24 Stunden überschreiten, insbesondere eine Übernachtung einschließen sind uns zu melden. Erfolgt eine solche Anzeige nicht oder stellen sich solche Besuche objektiv als Zusatzbelegung der Ferienwohnung dar, gilt die Regelung im Absatz 7.i entsprechend.

8. Haftung

  1. Die Haftung von uns aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder eines der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht.
  2. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung der Ferienwohnung. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung soweit Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen.
  3. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, die im Zusammenhang mit Leistungen stehen, welche als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportverantstaltungen, Konzerte, Ausstellungen usw.) und welche auch ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

9. Tierhaltung

Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen, darf der Gast nur dann in der Ferienwohnung halten, falls dies von uns ausdrücklich erlaubt wurde. Die Erlaubnis gilt jedoch nur für den Einzelfall und kann widerrufen werden, falls Unzuträglichkeiten eintreten. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften haftet der Gast für alle Schäden, die durch die Tierhaltung entstehen.

10. WLAN-Nutzung

  1. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte, ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht er kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere das WLAN weder zum Abruf noch zu Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen, keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen und die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten.
  2. Der Gast stellt uns von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Vereinbarung beruhen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er uns auf diesen Umstand hin.

11. Verjährung

Hinsichtlich der Verjährung von wechselseitigen Ansprüchen des und von uns gelten die einschlägigen Normen des BGB.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Es findet deutsches Recht Anwendung mit der Maßgabe, dass, falls der Gast seinen gewöhnlichen Sitz im Ausland hat, nach Art. 6 Abs. 2 der Rom – I Verordnung, er auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts genießt, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre.
  2. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen uns ist ausschließlich an unseren Sitz.
  3. Für Klagen des Gastgebers gegen Gäste, Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
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